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BVerwG, 09.02.1978 - 5 B 75.77 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verspätete Erhebung einer Restitutionsklage - Auffinden einer nach Abschluss des vorangegangenen Verfahrens ausgestellten Urkunde als Restitutionsgrund - Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 07.09.1977 - VI 1104/77
- BVerwG, 09.02.1978 - 5 B 75.77
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.10.1971 - IX ZR 79/67
Urkunden als Restitutionsgrund
Auszug aus BVerwG, 09.02.1978 - 5 B 75.77
Dabei kann offenbleiben, ob die Auffassung der Vorinstanz zutreffend ist, an der Unzulässigkeit der verspätet erhobenen Restitutionsklage des Klägers zu 1) habe sich durch die nach Klageerhebung eingereichten Bescheinigungen des tschechischen Innenministeriums vom 6. August 1975 und 11. Januar 1977 nichts geändert, oder ob nicht vielmehr jede nachträglich aufgefundene Urkunde im Sinne des § 580 Nr. 7 b ZPO als selbständiger Anfechtungsgrund im Sinne des § 586 Abs. 2 ZPO zu behandeln ist, auch wenn sie inhaltlich mit einer früher aufgefundenen aber nicht fristgerecht als Restitutionsgrund verwendeten Urkunde übereinstimmt (BGHZ 57, 211 [215]). - BGH, 04.10.1973 - III ZB 11/73
Wiederaufnahme - Antrag auf Wiederaufnahme - Beweismittel - Zulässigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 09.02.1978 - 5 B 75.77
Das Auffinden einer Urkunde, die erst nach Abschluß des vorangegangenen Verfahrens ausgestellt worden ist, kann regelmäßig keinen Restitutionsgrund im Sinne des § 580 Nr. 7 b ZPO bilden (BGH in Versicherungsrecht 1974, 168; 75, 260;… Stein-Jonas-Grunsky, ZPO, 20. Aufl., RdNr. 26 zu § 580).